Die Gemeinde Rondeshagen
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Die SonderAbfallDeponie Rondeshagen
im Ortsteil Groß Weeden
 
 

Rund 100 Jahre existierte in Groß Weeden eine Ziegelei Die Tonerde kam aus der später sogenannten "Blauen Kuhle" in der Gemarkung Rondeshagen. In der Ziegelei arbeiteten über Jahrzehnte viele Einwohner der umliegenden Dörfer. Der Betrieb der Ziegelei wurde 1972 eingestellt und die Gebäude später abgerissen. Im Jahr 1980 entstand, gegen den Widerstand vieler Bürger Rondeshagens, eine Sonderabfalldeponie, die sich die besonderen Bodenverhältnisse des Areals zunutze machte. Hier meinte man gefahrlos, ohne Grundwassergefährdung, Sondermüll in einer überdachten Anlage lagern zu können. Den notwendigen Grund und Boden hat die GBS 1987 dann endgültig käuflich erworben. Allen Vorbehalten zum Trotz hat sich die Deponie in den vergangen 27 Jahren als weitgehend problemlose Einrichtung erwiesen (Mitte 2007). Aber das sollte sich ändern.. siehe rondeshagen-depo-nie.de

   
 
Google-Maps Bild der Deponie von oben
 
   
 
Bau einer der Hallen (20.000 m²)
 
   
 
Sicht auf die überdachte Deponie vom Berg über Sierksrade, 2006
 
 
 
 
 

 

Offizielle Angaben über die Deponie

(Quelle ist die Website der SAD)


Ort, Sitz und Name der Entsorgungsanlage:

Sonderabfalldeponie Rondeshagen
23847 Groß Weeden

Betreiber:
Betreiber der Sonderabfalldeponie Rondeshagen ist die GBS, Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen mbH, Saalestraße 8 in 24539 Neumünster, deren Gesellschafter zu je 50 % das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg sind.
Die GBS ist mit ihrem Standort Rondeshagen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert.


Genehmigung:
Die Sonderabfalldeponie Rondeshagen wurde nach Abfallgesetz mit Planfeststellungsbeschlüssen des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 03.04.1980 (Az: 32/0/105 A - Groß Weeden) sowie des Landesamtes für Wasserhaushalt und Küsten vom 23.03.1988 (LW 60 - 5271.7 GBS) und vom 27.10.1993 (LW 730 - 5270.40 - 6/53 - 103 GBS) genehmigt.

Laufzeit der Genehmigung:
Die Genehmigung wurde unbefristet erteilt.

Zuständige Genehmigungsbehörde:
Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Beschreibung der Entsorgung / Technologie:
Bei der Entsorgung auf der SAD Rondeshagen handelt es sich um Ablagerung gemäß TA Abfall. Die SAD Rondeshagen ist eine planfestgestellte Sonderabfalldeponie, die nach TA-Abfall gebaut wurde und betrieben wird. Die Restlaufzeit der Deponie beträgt z.Zt. ca. 20 Jahre. Sämtliche in Betrieb befindlichen Teilabschnitte sind überdacht. Daher können Anlieferung und Einbau der Abfälle wetterunabhängig erfolgen. Der Abfall wird an Kippstellen übergeben, so dass die Anlieferfahrzeuge nicht mit dem Abfall in Berührung kommen.

Anlieferungsform und -bedingungen:
Der Abfall muß die Grenzwerte der SAD Rondeshagen einhalten, darf bei der Anlieferung nicht stauben und muß eine feste bis stichfeste Konsistenz haben. Die Anlieferung kann als loses Schüttgut erfolgen, sofern die Abfälle staubfrei durchfeuchtet sind. Geruchsintensive und staubende Abfälle müssen in verpackter Form (Big Bags) angeliefert werden.

Grenzwerte:
Es gelten die Zuordnungskriterien nach Anhang D der TA Abfall sowie die Grenzwerte für EOX mit 500 mg/kg OS, für PCB mit 10 mg/kg OS und für PAK mit 1.000 mg/kg OS.
Bei Einzelüberschreitungen muß von der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Abfallschlüssel:
Der Abfallartenkatalog beinhaltet in etwa alle nach TA Abfall für die oberirdische Ablagerung zugelassenen Abfallschlüsselnummern.

Abfallherkunft:
Die Abfälle stammen aus Müllverbrennungsanlagen, dem produzierenden Gewerbe und aus Sanierungsmaßnahmen.

Adressen und Ansprechpartner:

GBS : Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen Sonderabfalldeponie Rondeshagen
Herr Lindner, Herr Pleger Herr Petkiewicz
Saalestraße 8, 24539 Neumünster 23847 Groß Weeden
Telefon: 0 43 21 / 99 94 11
Telefax: 0 43 21 / 99 94 44
e-Mail: gbs@sad-rondeshagen.de
Telefon: 0 45 01 / 13 61
Telefax: 0 45 01 / 13 69
   

Anlieferung / Transport:
.

  1.  Die Anlieferung erfolgt ausschließlich per LKW

Anlagenkapazität:
Die Anlage verfügt über ein Verfüllvolumen von 944.000 m³ .
Die Annahmekapazität beträgt ca. 500 t pro Tag.

Erforderliche Vorabanalyse:
Die Probenahme und die Analysen sind gemäß TA Abfall Anhang B durchzuführen.
Das Probenahmeprotokoll und der Analysebericht sind dem Entsorgungsnachweis beizufügen.

Mindestannahmemenge:
Die Mindestannahmemenge beträgt 1 LKW-Ladung.

Einzugsgebiet:
Das Einzugsgebiet umfaßt vorwiegend den Nordverbund, Ausnahmen sind möglich.

 

   
Zuordnungskriterien für die Sonderabfalldeponie Rondeshagen
Grenzwerte in Anlehnung an TA Abfall Anhang D
1.
  Glühverlust des Trockenrückstandes der Originalsubstanz
Gew.%
< 10 
1.
a) Wassergehalt
Gew.%
 
2.
  Wasserlöslicher Anteil
Gew.%
< 10 
3.
  Extrahierbare lipophile Stoffe
Gew.%
<
4.
  pH-Wert
 
4 - 13 
5.
  Leitfähigkeit
µS/cm
< 100.000 
6.
  TOC
mg/l
< 200 
7.
  Phenole
mg/l
< 100 
8.
  Arsen
mg/l
<
9.
  Blei
mg/l
<
10.
  Cadmium
mg/l
< 0,5 
11.
  Chrom VI
mg/l
< 0,5 
12.
  Kupfer
mg/l
< 10 
13.
  Nickel
mg/l
<
14.
  Quecksilber
mg/l
< 0,1 
15.
  Zink
mg/l
< 10 
16.
  Fluorid
mg/l
< 50 
17.
  Ammonium
mg/l
< 1.000 
18.
  Chlorid
mg/l
< 10.000 
19.
  Cyanide, leicht freisetzbar
mg/l
<
20.
  Sulfat
mg/l
< 5.000 
21.
  Nitrit
mg/l
< 30 
22.
  AOX
mg/l
<
23.
  EOX
mg/kg OS
< 500 
24.
  PAK (16 USEPA)
mg/kg OS
< 1.000 
25.
  PCB
mg/kg OS
< 10 
26.
  Kohlenwasserstoffe
mg/l
Einzelentscheidung 
   
     mg/kg OS
Einzelentscheidung 
            
  
Sonstige abfallspezifische Grenzwerte
Galvanikschlämme: Kohlenwasserstoffe
Böden: Wassergehalt
mg/kg OS
Gew.%
< 1.000 
< 20 
Grundsätzlich sind alle oben aufgeführten Parameter zu analysieren.

Eine Eingrenzung des Untersuchungsumfanges kann das untersuchende Labor vornehmen, wenn es in dem Analysebericht bestätigt, daß die ausgelassenen Substanzen nicht bzw. lediglich in ganz geringen Konzentrationen, die bei weitem unterhalb der oben aufgeführten Grenzwerte liegen, in dem Abfall enthalten sind.

Deklarationsanalyse für die Sonderabfalldeponie Rondeshagen

SAD Rondeshagen
Entsorgungsnachweis-Nr.
 
AVV - Nr.:
(vom Abfallerzeuger auszufüllen)
Deklarationsanalyse für die Zuordnung zur SAD Rondeshagen:
Eine Eingrenzung des Untersuchungsumfanges kann das untersuchende Labor vornehmen, wenn es in dem Analysebericht bestätigt, daß die ausgelassenen Substanzen nicht bzw. lediglich in ganz geringen Konzentrationen in dem Abfall enthalten sind.
    Parameter gem. Deklarationsanalyse
Zuordnungs-kriterium
1.
  Glühverlust des Trockenrückstandes der Originalsubstanz
Gew.%
____________
< 10 
1.
a) Wassergehalt Gew.% ____________
< 20 bei Böden 
2.
  Wasserlöslicher Anteil Gew.% ____________
< 10 
3.
  Extrahierbare lipophile Stoffe
Gew.% ____________
<
4.
  pH-Wert
  ____________
  4 - 13 
5.
  Leitfähigkeit
µS/cm ____________
 < 100.000 
6.
  TOC
mg/l ____________
< 200 
 
  wenn Glühverlust >10% Gew.% ____________
< 10 
7.
  Phenole
mg/l ____________
  < 100 
8.
  Arsen
mg/l ____________
   <
9.
  Blei
mg/l ____________
    <
10.
  Cadmium
mg/l ____________
  < 0,5 
11.
  Chrom VI
mg/l ____________
  < 0,5 
11.
a. Chrom gesamt
mg/l ____________
12.
  Kupfer
mg/l ____________
  < 10 
13.
  Nickel
mg/l ____________
   <
14.
  Quecksilber
mg/l ____________
   < 0,1 
15.
  Zink
mg/l ____________
   < 10 
16.
  Fluorid
mg/l ____________
   < 50 
17.
  Ammonium
mg/l ____________
   < 1.000 
18.
  Chlorid
mg/l ____________
   < 10.000 
19.
  Cyanide, leicht freisetzbar
mg/l ____________
   <
20.
  Sulfat
mg/l ____________
  < 5.000 
21.
  Nitrit
mg/l ____________
< 30 
22.
  AOX
mg/l ____________
<
23.
  EOX
mg/kg ____________
< 500 
24.
  PAK
mg/kg ____________
< 1.000 
25.
  PCB
mg/kg ____________
< 10 
26.
  Kohlenwasserstoffe
mg/kg ____________
< 1.000 
Nachfolgend Hinweise für die Analyse und Grenzwerte
Hinweise zum Analyseumfang:

1. Parameterumfang
Grundsätzlich sind alle umseitig aufgeführten Parameter zu analysieren. Eine Eingrenzung des Untersuchungsumfanges kann vorgenommen werden, wenn das untersuchende Labor in dem Analysebericht bestätigt, daß die ausgelassenen Substanzen nicht bzw. lediglich in ganz geringen Konzentrationen, die bei weitem unterhalb der vorstehend aufgeführten Grenzwerte liegen, in dem Abfall enthalten sind.

2. Probenahme
Die Probenahme und die Analysen sind gemäß TA Abfall Anhang B durchzuführen. Die Durchführungsart ist auch in dem Probenahmeprotokoll und in dem Analysebericht zu vermerken.
Das Probenahmeprotokoll und der Analysebericht sind dem Entsorgungsnachweis beizufügen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Sonderabfalldeponie Rondeshagen

1. Annahmepapiere und Gewährleistung

Abfälle werden nur angenommen, wenn bei der Anlieferung folgende Papiere vorgelegt werden:

- eine gültige Transportgenehmigung nach § 49 KrW- / AbfG,

- ein vollständig ausgefüllter Begleitschein gem. §§ 43 und 48 KrW- / AbfG,

- ein von dem Auftragnehmer abgezeichneter Entsorgungsnachweis.

Für den Entsorgungsnachweis ist eine Analyse mit Probenahmeprotokoll erforderlich. Die Probenahme und die Analyseverfahren sind gemäß TA Abfall Anhang B durchzuführen. Die Durchführungsart ist auch auf dem Probenahmeprotokoll und dem Analysebericht zu vermerken. Das Probenahmeprotokoll und der Analysebericht sind dem Entsorgungsnachweis beizufügen.

Der Auftraggeber gewährleistet die Eigenschaften des Abfalls gemäß den mit dem Entsorgungsnachweis eingereichten Analysewerten und den in der verantwortlichen Erklärung gemachten Angaben. Der Auftragnehmer prüft den angelieferten Abfall hinsichtlich der Übereinstimmung mit den eingereichten Daten und den für den Transport und zur Einlagerung gemachten Auflagen. Werden bei der Eingangskontrolle Abweichungen festgestellt, behält sich die Auftragnehmer vor, die Annahme zu verweigern.

Der Auftraggeber bleibt Eigentümer des Abfalls, bis die eingereichte Analyse durch die monatliche Nachuntersuchung bestätigt worden ist. Danach gehen die Abfälle in das Eigentum der Auftragnehmer über. Zeigt die Nachuntersuchung Überschreitungen der Grenzwerte oder wesentliche Abweichungen, so hat der Auftraggeber die Kosten für die restlose Erfassung und ordnungsgemäße Beseitigung des Abfalls einschließlich des Umfeldes zu tragen.


2. Anlieferung

Die Öffnungszeiten der Deponie sind: Mo., Mi. und Do. 7.30 - 16.00 Uhr, Fr. 7.30 - 12.00 Uhr; dienstags keine Annahme.

Die Anlieferung hat ausschließlich per LKW zu erfolgen. Um eine reibungslose Übernahme der Abfälle sicherzustellen, ist mit der Deponie ein Anlieferungstermin zu vereinbaren.

Es gelten die Wiegenoten der geeichten deponieeigenen Waage, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Den Anweisungen des Deponiepersonals ist Folge zu leisten.

Die Abfälle müssen z. Zt. der Einlagerung und auf Dauer feste bis stichfeste Konsistenz haben. Bei Anlieferung als loses Schüttgut müssen die Abfälle staubfrei durchfeuchtet sein. Geruchsintensive und / oder staubende Abfälle dürfen nur in verpackter Form (Big Bags) angeliefert werden.

Big Bags dürfen nur in einer Schicht verladen sein, so dass das Öffnen und Schließen aller Säcke für eine Beprobung möglich ist. Ebenso muß das Entladen mit einem Kran (Bagger) möglich sein. Das max. Füllgewicht von 1,5 t und die max. Füllhöhe von 1,40 m sind einzuhalten. Lose Schüttgüter können nur mit rückwärts kippenden Fahrzeugen angeliefert werden. Container oder Mulden mit Klapptüren, die sich nicht seitlich entriegeln lassen, werden für Schüttgüter nicht zugelassen.

Die Transportgefäße dürfen nur soweit gefüllt werden, dass jederzeit mindestens 10 cm Freibord verbleiben. Die Abdeckplane darf nicht durch den Abfall verschmutzt werden. Dieses ist durch Abstandshalter (Bügel) oder eine zwischengelegte Folie zu verhindern.

Die abfahrenden Fahrzeuge dürfen nicht durch Abfälle verschmutzt das Deponiegelände verlassen. Laderäume sind vorher besenrein zu säubern. Vor Abfahrt sind die Laderäume wieder mit Planen abzudecken. Die Anforderungen der Nrn. 4.4 (Kriterien für die Zuordnung von Abfällen zur sonstigen Entsorgung) und 4.1 Abs. 2 der TA Abfall sind einzuhalten.


3. Entgelte

Für die Deponierung der Abfälle ist das durch die Gesellschaft festgesetzte Entgelt zu entrichten. Entstehen bei dem Einbau der Abfälle außergewöhnliche Kosten, so werden diese getrennt in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. ab dem 01.01.2002 über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Ist der Auftraggeber weder Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, noch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft noch ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so werden Zinsen erst ab Zahlungsverzug in vorgenannter Höhe berechnet. Sofern der Auftraggeber nachweist, dass der dem Auftragnehmer entstandene Schaden geringer ist, so wird dieser der Berechnung zugrunde gelegt.

4. Haftung

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer solche Schäden zu ersetzen, die durch Verletzung der Bestimmungen der Ziffern 1. und 2. dieser Geschäftsbedingungen, insbesondere durch unrichtige oder unvollständige Angaben im Antrag und der beigefügten Analyse entstehen. Wegen der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

5. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Kiel, falls der Auftraggeber Vollkaufmann ist.