Die Wahl in Rondeshagen am 25.05.2008
| Wahllokal | Brinkhus | |
| Öffnungszeit | 08:00 - 18:00 Uhr | |
| Wahlberechtigte | Inhaber einer Wahlbenachrichtungskarte / Personalausweis | |
| Amtszeit | Die kommunalen Vertreter/innen werden auf fünf Jahre gewählt. | |
| Beginn der Amtszeit | 01.06. 2008 |
Für diejenigen Wahlberechtigten, die sich am Wahltag aus beruflichen oder aus anderen wichtigen Gründen außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten oder die aus gesundheitlichen Gründen den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, besteht die Möglichkeit der Wahlteilnahme per Briefwahl.
Das Wahlrecht darf nur einmal und grundsätzlich nur persönlich ausgeübt werden. Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung außerstande ist, persönlich seine Stimme abzugeben, kann sich dabei von einer Hilfsperson helfen lassen. Wer mehr als einmal wählt, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn die betreffende Person versehentlich zwei oder sogar mehrere Wahlbenachrichtigungskarten erhalten hat.
Es gibt einen weißen Stimmzettel für die Gemeindewahl und - in den kreisangehörigen Gemeinden - außerdem einen roten Stimmzettel für die Kreiswahl. Es können zwei bis sieben Stimmen sein. Die Stimmzettel werden hierzu entsprechende Hinweise enthalten.
Wer mehr Kreuze anbringt, als unmittelbare Bewerberinnen und Bewerber im Wahlkreis zu wählen sind, macht den Stimmzettel ungültig. Dasselbe gilt für namentliche Unterschrift, persönliche schriftliche Kommentare etc. Weniger Kreuze sind unschädlich. Stehen der Wählerin oder dem Wähler mehrere Stimmen zur Verfügung, so können sie auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Parteien oder Wählergruppen verteilt werden. Eine Vergabe mehrerer Stimmen auf eine Bewerberin oder einen Bewerber (Stimmenhäufung - Kumulieren) ist aber nicht zulässig.
Eine 5%-Sperrklausel existiert gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr, auch direkt gewählte Einzelkandidaten sind berechtigt, in der Kommunalpolitik der Gemeinden mitzuwirken.
Rondeshagen wählt 11 Gemeindevertreter. Davon werden 6 dirkekt/unmittelbar als Person gewählt, die anderen 5 kommen über die Liste ihrer Partei bzw. Wählergemeinschaft in den Gemeinderat. Bewerben tun sich die CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands), die ABR (Aktive Bürgergemeinschaft Rondeshagen) und die FWR (Freie Wählergeminschaft Rondeshagen). Alle Parteien haben sowohl Direktkandidaten als auch Listenkandidaten aufgestellt.
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